Lebensmittel und Kosmetik nach China exportieren: vier Schritte

Vier Schritte entscheiden darüber, ob die Ware China erreicht: das Exportpotenzial über den HS-Code prüfen, die Marke anmelden, bevor ein anderer es tut, eine Cypher-ID im GACC-System beantragen, für Lebensmittelhersteller seit dem 1. Januar 2022 Pflicht, und das chinesische Zusatzetikett erstellen, auf das die Cypher-Nummer gehört.
Schritt 1: Ist das Produkt exportfähig?
Am Anfang steht der HS-Code des Harmonisierten Systems.
- Den HS-Code des Produkts ermitteln.
- Die ersten vier Stellen nehmen, sie bezeichnen die Warengruppe.
- Damit die Zolldaten prüfen: Wird das Produkt nach China eingeführt, in welchen Mengen und aus welchen Ländern?
Nicht alles ist gefragt. Spielzeug und Gummibälle werden selten eingeführt, Schokolade, Kekse und Pflanzenöl dagegen schon. Das aus den Zolldaten zu erfahren, kostet nichts. Es nach der Zertifizierung zu erfahren, kostet alles, was bis dahin hineingeflossen ist.
Schritt 2: Die Marke anmelden
Wer die Marke schützen und auf chinesischen Marktplätzen rechtmäßig verkaufen will, meldet sie in China an. Ohne Anmeldung können Dritte den Markennamen auf sich eintragen lassen, und ein Listing auf JD, Taobao oder Tmall entfällt.
| Aspekt | Einzelheit |
|---|---|
| Weg | Direkte Anmeldung bei den chinesischen Behörden, schneller und verlässlicher |
| Alternative | Madrider Abkommen, allerdings anfällig für Fehler und Datenverluste |
| Klasse | Klasse 35 für Waren und Dienstleistungen |
| Eingangsbestätigung | rund 30 Tage |
| Annahmemitteilung | 3 bis 4 Monate |
| Vollständige Eintragung | rund 12 Monate |
| Schutzdauer | 10 Jahre, verlängerbar |
Zwölf Monate sind die Zahl, die den Plan bestimmt. Eine Marke, deren Anmeldung zeitgleich mit dem Exportprojekt beginnt, ist noch nicht eingetragen, wenn der erste Container bereitsteht.
Schritt 3: Registrierung im Cypher-System
Seit dem 1. Januar 2022 müssen sich alle Lebensmittelhersteller, die nach China ausführen, im Cypher-System registrieren. Geregelt ist das in den GACC-Verordnungen Nr. 248 und 249.
- Es ist das amtliche Register der chinesischen Zollverwaltung.
- Antragsberechtigt sind allein Hersteller, nicht Händler.
- Jede Produktionsstätte erhält eine eigene Cypher-ID.
- Diese ID gehört auf ein chinesischsprachiges Etikett. Ohne sie ist die Zollabfertigung nicht möglich.
Zwei Registrierungsarten
| Art | Produkte | Dauer |
|---|---|---|
| Vereinfacht | Snacks, Getränke, Soßen, Kosmetik | rund 2 bis 4 Monate |
| Mit behördlicher Aufsicht (etwa Rosselchosnadsor) | Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse, Butter, Meeresfrüchte | 3 Monate bis 1,5 Jahre, mit Inspektionen, Übersetzungen und technischen Unterlagen |
Für den Antrag werden die Steuernummer des Unternehmens, die Produktliste mit den ersten vier Stellen des jeweiligen HS-Codes und die Anzahl der Produktionsstätten benötigt.
Schritt 4: Das chinesische Zusatzetikett
Alle eingeführten Produkte brauchen ein chinesischsprachiges Zusatzetikett mit:
- Produktbezeichnung;
- Cypher-Nummer;
- Hersteller;
- Haltbarkeitsdauer;
- Zutaten;
- Importeur in China.
Ohne dieses Etikett kommt das Produkt nicht durch den Zoll.
Häufige Fehler
- Cypher gilt allein für Hersteller, nicht für Verkäufer oder Zwischenhändler. Ein Händler kann sich nicht stellvertretend für einen Hersteller registrieren.
- Ohne eingetragene Marke droht die Übernahme des Markennamens, und der Vertrieb über die Marktplätze bleibt verschlossen.
- Marketing vor den Unterlagen ist verlorenes Geld. Ohne Cypher und ohne Marke sperrt der Zoll die Einfuhr, gleichgültig wie viel Nachfrage erzeugt wurde.
- Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel brauchen eigene, kostspielige Zulassungen, die dieser Weg nicht abdeckt.
Quellen
- GACC-Verordnungen Nr. 248 und Nr. 249, Registrierung ausländischer Lebensmittelhersteller
- China National Intellectual Property Administration (CNIPA), Markenanmeldung
- Madrider System für die internationale Registrierung von Marken, WIPO
Häufige Fragen
Was ist das Cypher-System?
Das amtliche Register der chinesischen Zollverwaltung (GACC). Seit dem 1. Januar 2022 müssen sich nach den GACC-Verordnungen Nr. 248 und 249 alle Lebensmittelhersteller registrieren, die nach China ausführen. Antragsberechtigt sind allein Hersteller, nicht Händler, und jede Produktionsstätte erhält eine eigene Cypher-ID.
Warum die Marke zuerst in China anmelden?
Ohne Eintragung kann ein Dritter den Markennamen auf sich eintragen lassen, und ein Listing auf JD, Taobao oder Tmall ist nicht möglich. Die direkte Anmeldung bei den chinesischen Behörden ist schneller und verlässlicher als der Weg über das Madrider System. Bis zur vollständigen Eintragung ist mit rund zwölf Monaten zu rechnen, die Schutzdauer beträgt zehn Jahre.
Was muss auf dem chinesischen Zusatzetikett stehen?
Produktbezeichnung, Cypher-Nummer, Hersteller, Haltbarkeitsdauer, Zutaten und der Importeur in China. Ohne dieses Etikett kommt das Produkt nicht durch den Zoll, wie gut auch immer alles Übrige geordnet ist.
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