Kennzeichnung von Kosmetik: Pflichtangaben für das EAC-Zeichen

Ein Kosmetiketikett für die Zollunion trägt fünfzehn Angaben, von der Produktbezeichnung und dem Verwendungszweck bis zur Zutatenliste und dem EAC-Zeichen. Zwei davon gelten bedingt: die Farbe bei dekorativer Kosmetik und der Fluoridgehalt bei Mundhygieneprodukten.
Was das Etikett tragen muss
| # | Angabe |
|---|---|
| 1 | Produktbezeichnung |
| 2 | Verwendungszweck des Produkts |
| 3 | Name und eingetragene Anschrift des Herstellers, einschließlich Land |
| 4 | Ursprungsland |
| 5 | Name und Anschrift des Bevollmächtigten in der Zollunion |
| 6 | Nennmenge, Volumen oder Gewicht, in der Verkaufsverpackung |
| 7 | Farbe, bei dekorativer Kosmetik und bei Farbmitteln |
| 8 | Massegehalt an Fluorid (%, mg/kg oder ppm), bei Mundhygieneprodukten |
| 9 | Haltbarkeitsdauer |
| 10 | Herstellungsdatum (Monat, Jahr) und Verfallsdatum |
| 11 | Lagerbedingungen, soweit sie von den üblichen abweichen |
| 12 | Besondere Vorsichtsmaßnahmen, soweit erforderlich |
| 13 | Seriennummer oder Sondercode zur Kennzeichnung der Charge |
| 14 | Anwendungshinweise, wenn ihr Fehlen zu unsachgemäßem Gebrauch führen kann |
| 15 | Zutatenliste sowie das EAC-Zeichen |
Drei Punkte, die zweimal zu lesen sind
Punkt 5, der Bevollmächtigte. Ein außerhalb der Zollunion hergestelltes Produkt braucht einen Ansprechpartner innerhalb der Union, und dieser steht auf dem Etikett, nicht allein in der Akte. Auf Etiketten, die aus einem anderen Markt übernommen wurden, fehlt er besonders häufig.
Die Punkte 7 und 8 gelten bedingt. Die Farbe betrifft dekorative Kosmetik und Farbmittel, der Fluoridgehalt betrifft Mundhygieneprodukte. Auf ein Etikett für ein Produkt des allgemeinen Gebrauchs gehört keine der beiden Angaben, und wo sie greifen, sind beide verpflichtend.
Punkt 14, die Anwendungshinweise. Die Pflicht knüpft an die Folge an, nicht an die Produktkategorie: Die Angabe ist überall dort erforderlich, wo ihr Fehlen den Verbraucher zu unsachgemäßem Gebrauch verleiten könnte. Das ist eine Einschätzung des Herstellers, der die Behörde widersprechen kann.
Die Sprachregel, und wann das Etikett vorliegen muss
Zwei praktische Punkte, die sich aus den fünfzehn Angaben allein nicht ergeben.
Sprache. Die Angaben müssen in der Staatssprache oder den Staatssprachen der Mitgliedstaaten erscheinen, in denen das Produkt verkauft wird. Eine Verpackung, die allein den Text des Heimatmarktes des Herstellers trägt, erfüllt das Regelwerk nicht, so vollständig sie auch sein mag.
Zeitpunkt. Produkte werden vor der Einfuhr in die Union gekennzeichnet. Eine Neuetikettierung nach Ankunft ist kein vorgesehener Weg, die Druckvorlagen müssen also fertig sein, während die Prüfungen noch laufen, und nicht erst nach Eingang des Zulassungsdokuments.
Wo das Zeichen steht, und was bei kleinen Packungen gilt
Das EAC-Zeichen wird nach Abschluss der Konformitätsbewertung auf jeder Produkteinheit angebracht. Es wird vom Hersteller aufgebracht und nicht von einer Behörde als Aufkleber ausgegeben, die Berechtigung ergibt sich aus der Erklärung oder der staatlichen Registrierungsbescheinigung, die dahintersteht.
Sehr kleine Packungen erhalten ein einzelnes Zugeständnis statt einer allgemeinen Ausnahme: Unterhalb von 5 g oder 5 ml darf die Nennmenge entfallen. Alles Übrige auf der Liste gilt weiter, und genau das macht Miniaturen, Proben und Reisegrößen unverhältnismäßig schwierig, dieselben fünfzehn Angaben, minus einer, auf einem Bruchteil der Fläche. Die übliche Antwort ist ein Umkarton oder ein Faltetikett, entschieden in der Phase der Druckvorlagen.
Quellen
- TR ZU 009/2011, Über die Sicherheit von parfümerie- und kosmetischen Erzeugnissen, Eurasische Wirtschaftskommission, Kennzeichnungsanforderungen
Häufige Fragen
Was muss ein Kosmetiketikett zeigen?
Produktbezeichnung; Verwendungszweck; Name, eingetragene Anschrift und Land des Herstellers; Ursprungsland; den Bevollmächtigten in der Zollunion mit Name und Anschrift; Nennmenge in der Verkaufsverpackung; Haltbarkeitsdauer; Herstellungsdatum und Verfallsdatum; Lagerbedingungen, soweit sie von den üblichen abweichen; besondere Vorsichtsmaßnahmen; Chargennummer oder Chargencode; Anwendungshinweise; die Zutatenliste; und das EAC-Zeichen.
Welche Anforderungen gelten nur für bestimmte Produkte?
Zwei. Die Farbe ist bei dekorativer Kosmetik und bei Farbmitteln anzugeben. Der Massegehalt an Fluorid, als Prozentwert, in mg/kg oder in ppm, ist bei Mundhygieneprodukten anzugeben.
In welcher Sprache muss das Etikett abgefasst sein?
Die Angaben müssen in der Staatssprache oder den Staatssprachen der Mitgliedstaaten erscheinen, in denen das Produkt verkauft wird. Sie müssen zudem bereits vor der Einfuhr in die Union auf der Verpackung stehen, eine Kennzeichnung nach Ankunft ist kein vorgesehener Weg. Deshalb liegen die Druckvorlagen auf dem kritischen Pfad des Projekts und nicht an dessen Ende.
Warum steht der Bevollmächtigte auf dem Etikett?
Weil er für ein außerhalb der Zollunion hergestelltes Produkt der Ansprechpartner innerhalb der Union ist. Name und Anschrift des Bevollmächtigten im Gebiet der Zollunion sind ein Pflichtfeld auf dem Etikett, neben den Angaben zum Hersteller selbst.
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