Lebensmittelkennzeichnung in den VAE: Anforderungen und Fehler

Ein Lebensmitteletikett für die VAE muss auf Englisch vorliegen, darf zusätzlich auf Arabisch stehen und nennt Hersteller und örtlichen Importeur, die vollständige Zusammensetzung absteigend nach Masse mit hervorgehobenen Allergenen, die Nährwerte sowie Herstellungs- und Verfallsdatum im Format Tag-Monat-Jahr. Wer Halal auslobt, braucht die Zertifizierung dazu. Die meisten Zurückweisungen gehen auf fünf vermeidbare Fehler zurück.
Was auf ein Lebensmitteletikett für die VAE gehört
Sechs Angaben. Keine davon ist freiwillig, und keine ist für sich genommen ungewöhnlich. Die Schwierigkeit liegt darin, dass ein anderswo konformes Etikett hier ohne Änderungen selten konform ist.
Sprache und Inhalt. Die Angaben müssen auf Englisch vorliegen. Sie dürfen zusätzlich auf Arabisch wiederholt werden. Zusammensetzung, Nährwerte, Herstellungsdatum und Verfallsdatum müssen klar und lesbar angegeben sein.
Hersteller und Importeur. Firmenname, Anschrift und Herstellungsland, dazu die Angaben zum örtlichen Importeur oder Händler. Den zweiten Teil vergessen Exporteure regelmäßig, und er ist verpflichtend: darüber wird ein Produkt identifiziert und rückverfolgt.
Zusammensetzung und Zusatzstoffe. Die vollständige Zusammensetzung, in absteigender Reihenfolge der Masse. Mögliche Allergene müssen deutlich hervorgehoben sein. Jeder verwendete Lebensmittelzusatzstoff ist mit seinem Code aufzuführen.
Nährwert. Brennwert und die wichtigsten Nährstoffe, also Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine und Mineralstoffe.
Herstellungs- und Verfallsdatum. Klar angegeben, im internationalen Format Tag-Monat-Jahr.
Halal-Zertifizierung. Wird ein Produkt als halal ausgelobt, müssen Zertifizierung und Kennzeichnung dahinterstehen.
Die fünf Fehler, die zu Zurückweisungen führen
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Fehlerhafte oder unvollständige arabische Übersetzung | Zurückweisung vom Markt oder Sanktionen |
| Fehlende Angaben zum örtlichen Importeur | Unmittelbarer Verstoß gegen die Vorschriften der VAE |
| Unvollständige Zusammensetzung oder fehlende Allergene | Gesundheitsrisiko für Verbraucher, erhebliche regulatorische Haftung |
| Falsches oder mehrdeutiges Datumsformat | Konflikt mit den Behörden, Vertrauensverlust bei Verbrauchern |
| Fehlende Zertifikate, insbesondere Halal | Wird als schwerer Verstoß behandelt |
Das Muster lohnt einen Blick: vier der fünf sind Unterlassungen und keine sachlichen Fehler. Die Information lag vor, sie hat es nur nicht in der von den VAE verlangten Form auf das Etikett geschafft.
Wo der Aufwand am besten aufgehoben ist
Übersetzung und Importeurblock sind am günstigsten zu vermeiden und an der Grenze am teuersten zu entdecken. Beides wird in der Druckvorstufe erledigt, vor dem Andruck, zu einem Bruchteil dessen, was eine zurückgewiesene Sendung kostet.
Allergene verdienen eine von der übrigen Zusammensetzung getrennte Aufmerksamkeit. Jeden Bestandteil korrekt aufzuführen und die Allergene hervorzuheben sind zwei verschiedene Anforderungen, und wer die erste erfüllt, erfüllt damit nicht die zweite.
Häufige Fragen
Muss ein Lebensmitteletikett für die VAE auf Arabisch sein?
Verpflichtend ist Englisch. Arabisch darf zusätzlich verwendet werden und wird es häufig, doch wo es erscheint, muss die Übersetzung korrekt sein. Fehlerhaftes oder unvollständiges Arabisch gehört zu den häufigsten Gründen für Zurückweisung oder Sanktionen, weshalb sich qualifizierte Übersetzer lohnen und die Sache keine Formalie ist.
Warum kommt es auf das Datumsformat an?
Weil Tag-Monat-Jahr und Monat-Tag-Jahr in den ersten zwölf Tagen jedes Monats nicht unterscheidbar sind und ein falsch gelesenes Verfallsdatum ein Problem der Lebensmittelsicherheit ist. Die VAE schreiben das internationale Format Tag-Monat-Jahr genau deshalb vor, um diese Mehrdeutigkeit auszuschließen.
Darf ein Produkt ohne Zertifizierung als halal gekennzeichnet werden?
Nein. Eine Halal-Auslobung muss durch die entsprechende Zertifizierung und Kennzeichnung gedeckt sein. Wer sie ohne diese Grundlage verwendet, begeht keinen Kennzeichnungsfehler, sondern einen schweren Verstoß.
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