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Zwei Wege für Elektroprodukte auf den israelischen Markt

Grüne Leiterplatte mit integrierten Schaltkreisen neben dem Logo der Standards Institution of Israel

Elektroprodukte erreichen den israelischen Markt auf einem von zwei Wegen: über die Zulassung der Standards Institution of Israel, erteilt nach Prüfung von CB-Prüfberichten, oder über eine Befreiung des Wirtschaftsministeriums auf Grundlage der Zolltarifnummer. Funkgeräte und Telekommunikationsendgeräte sind ein eigener Fall und laufen über das Kommunikationsministerium.

Weg 1: Standards Institution of Israel (SII)

Produkte mit einer Bemessungsspannung von mehr als 9 V Gleichspannung benötigen eine SII-Zulassung, und die Prüfung der elektrischen Sicherheit ist verbindlich.

Die Zulassung wird nach Prüfung der CB-Prüfberichte erteilt. Das ist der entscheidende Punkt für einen Hersteller, der bereits am CB-Verfahren teilnimmt, denn dann leistet der vorhandene Bericht die Arbeit.

Aspekt Prüfzertifizierung Mit SII-Zeichen
Werksinspektion Nicht erforderlich Inspektion vor Lizenzerteilung erforderlich
Ergebnis Nur SII-Genehmigung SII-Genehmigung plus Konformitätszeichen

Zu entscheiden ist also, ob das Konformitätszeichen auf dem Produkt erscheinen soll. Ohne dieses Zeichen findet keine Werksinspektion statt und es wird kein Zeichen vergeben; mit dem Zeichen kommt eine Werksinspektion vor der Lizenzerteilung ins Projekt.

Weg 2: Befreiung durch das Wirtschaftsministerium (MoE)

Hier ist keine SII-Prüfung erforderlich.

Der Weg gilt für ITE-Produkte, also informationstechnische Einrichtungen, die auf der vom israelischen Wirtschaftsministerium genehmigten Befreiungsliste stehen. Das Ministerium erteilt die Befreiung auf Grundlage der Zolltarifnummer und erfasst damit Telekommunikationstechnik, Rechner und Zubehör sowie weitere Geräte, deren Nummern auf der Liste geführt werden.

Die praktische Folge: Bei einem Produkt auf dieser Liste entscheidet die Zolltarifnummer über den Weg und nicht die technische Spezifikation.

Funk und Telekommunikation: das Kommunikationsministerium

Funkgeräte und Telekommunikationsendgeräte werden gesondert geregelt, und zwar durch das Kommunikationsministerium (Ministry of Communications, MoC), über zwei Zulassungen:

  • MoC Wireless Type Approval, für Funkendgeräte;
  • MoC Telecom Type Approval, für Geräte am öffentlichen Netz.

Die MoC-Zertifizierung stützt sich auf die Anforderungen der europäischen Funkanlagenrichtlinie (RED), und Prüfberichte, die für die CE-Kennzeichnung erstellt wurden, werden akzeptiert. Eine Prüfung in einem israelischen Labor ist deshalb nicht nötig. Ein örtlicher Vertreter in Israel muss allerdings am Ende des Zertifizierungsverfahrens eingebunden werden.

Die Ausnahme, die man kennen sollte

Produkte mit ausschließlich Bluetooth, ausschließlich GPS oder ausschließlich Bluetooth und GPS benötigen keine MoC-Baumusterzulassung.

Diese Befreiung nimmt einer großen Produktklasse ein komplettes Zulassungsverfahren ab. Es ist die Art von Detail, die den Zeitplan eines Projekts verändert und nicht dessen Aktenlage.

Quellen

  • SII, Standards Institution of Israel, Anforderungen an die Einfuhrzulassung
  • Israeli Ministry of Economy, Befreiungsliste für ITE-Produkte nach Zolltarifnummer
  • Israeli Ministry of Communications, Wireless and Telecom Type Approval
  • Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie, RED)

Häufige Fragen

Wann ist eine SII-Zulassung erforderlich?

Für Produkte mit einer Bemessungsspannung über 9 V Gleichspannung. Die Prüfung der elektrischen Sicherheit ist verbindlich, und die Zulassung wird nach Prüfung der CB-Prüfberichte erteilt. Für die Prüfzertifizierung ist keine Werksinspektion nötig, und es wird kein Zeichen vergeben, sondern eine SII-Genehmigung ausgestellt.

Worin unterscheidet sich der Weg über das Wirtschaftsministerium?

Eine SII-Prüfung entfällt. Der Weg gilt für ITE-Produkte auf der vom israelischen Wirtschaftsministerium genehmigten Befreiungsliste. Das Ministerium erteilt die Befreiung anhand der Zolltarifnummer des Produkts und erfasst damit Telekommunikationstechnik, Rechner und Zubehör sowie weitere Geräte auf dieser Liste.

Brauchen Geräte mit ausschließlich Bluetooth oder GPS eine MoC-Zulassung?

Nein. Produkte mit ausschließlich Bluetooth, ausschließlich GPS oder ausschließlich Bluetooth und GPS benötigen keine Baumusterzulassung des Kommunikationsministeriums. Für alle anderen Funkgeräte und Telekommunikationsendgeräte gilt sie, entweder über die Funk- oder über die Telekommunikationsschiene.

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