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Konsumgüter

Staatliche Registrierungsbescheinigung SRC: wer sie braucht

Laborantin mit Maske und Schutzbrille prüft ein Reagenzglas mit klarer Lösung

Die SRC bestätigt, dass Produkte den sanitären Regeln und Normen entsprechen. Steht die Ware auf der Einheitlichen Warenliste, kommt sie ohne dieses Dokument nicht durch den Zoll. Ausgestellt wird sie von der zuständigen nationalen Behörde, sie gilt unbefristet und erfasst Produkte aus drei technischen Regelwerken sowie einer weiteren nationalen Liste.

Was die SRC ist

Die staatliche Registrierungsbescheinigung bestätigt amtlich, dass Produkte den Vorschriften der Zollunion entsprechen und damit sicher sind. Ohne sie ist die Zollabfertigung nicht möglich, sobald die Produktart in der Einheitlichen Warenliste der registrierungspflichtigen Güter aufgeführt ist. Ausgestellt wird sie von der zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats.

Inhaltlich bestätigt sie, dass die Ware gegen die sanitären Regeln und Normen (SanPiN) bewertet wurde, und zwar im Rahmen von drei technischen Regelwerken:

  • TR ZU 007/2011, Sicherheit von Erzeugnissen für Kinder und Jugendliche;
  • TR ZU 009/2011, Sicherheit von parfümerie- und kosmetischen Erzeugnissen;
  • TR ZU 027/2012, Sicherheit bestimmter Spezialnahrung, einschließlich diätetischer Lebensmittel für die medizinische und die prophylaktische Ernährung.

Nach TR ZU 007/2011

  • Schnuller aus Silikon, Gummi und Latex;
  • Windeln und Höschenwindeln aus Vliesstoff, Wattestäbchen und Wattepads für Kinder;
  • Fläschchen, Trinklernbecher, Becher, Geschirr und sonstige Gefäße aus beliebigem Material, Einweggeschirr eingeschlossen, für Kinder unter 3 Jahren;
  • Zahnbürsten einschließlich batteriebetriebener Modelle, sofern der Hersteller sie für Kinder unter 3 Jahren auslobt;
  • Badebekleidung, Unterwäsche, Strampler, Mützchen und Sommerkopfbedeckungen für Kinder unter 3 Jahren;
  • Schlafanzüge, Unterhosen, Wickelbekleidung, Hemdchen, Unterwäsche, Strumpfwaren und Sommerkopfbedeckungen für Kinder unter 3 Jahren.

Diese Produkte brauchen die SRC und die Erklärung, die beiden Dokumente treten nebeneinander und nicht alternativ auf.

Nach TR ZU 009/2011

  1. Selbstbräuner und Sonnenschutzcremes.
  2. Produkte zur Intimhygiene und zur Enthaarung.
  3. Kinderkosmetik und Kinderparfümerie.
  4. Haarfärbemittel sowie Produkte für Dauerwelle und Glättung.
  5. Produkte für das chemische Peeling.
  6. Fluoridhaltige Mundpflegeprodukte.
  7. Peroxidhaltige Zubereitungen zur Aufhellung des Zahnschmelzes.

Nach TR ZU 027/2012

  • Nahrung für stillende und schwangere Frauen;
  • Sportlernahrung;
  • diätetische Lebensmittel für die medizinische und die prophylaktische Ernährung sowie diätetische Kindernahrung.

Über die Regelwerke der EAWU hinaus

Der staatlichen Registrierung unterliegt zusätzlich eine nationale Liste:

  1. Materialien, Anlagen, Stoffe und Geräte für die Brauch- und Trinkwasserversorgung, die Abwasserbehandlung und für Schwimmbäder;
  2. chemische und petrochemische Erzeugnisse für die Industrie sowie ein Teil der Haushaltschemie;
  3. Polymer- und Synthesematerialien für Bauwesen, Verkehr, Möbel und Haushaltsgeräte;
  4. Materialien für Erzeugnisse mit Hautkontakt;
  5. Erzeugnisse und Waren, die eine Quelle ionisierender Strahlung sind, sowie Waren mit radioaktiven Stoffen;
  6. Bau- und sonstige Rohstoffe, deren Radioaktivitätsgehalt hygienisch geregelt ist, einschließlich Industrieabfällen zur Verwertung sowie Eisen- und Nichteisenschrott;
  7. Pestizide und Agrochemikalien;
  8. Materialien, Erzeugnisse und Anlagen mit Lebensmittelkontakt;
  9. Auftaumittel;
  10. weitere Produkte, für die eine der Vertragsparteien vorübergehende sanitäre Maßnahmen eingeführt hat.

Wer den Antrag stellt

Herkunft des Produkts Antragsteller
Herstellung in einem Mitgliedstaat der Zollunion Der Hersteller
Ausländischer Ursprung Der Bevollmächtigte des Herstellers im Gebiet der Zollunion

Die vier Stufen

  1. Prüfungen und Untersuchungen entsprechend der Produktart.
  2. Zusammenstellung der Unterlagen einschließlich der Prüfberichte.
  3. Einreichung der Unterlagen zur behördlichen Begutachtung.
  4. Ausstellung und Ausfertigung der staatlichen Registrierungsbescheinigung.

Welche Untersuchungen und Prüfungen anfallen, ergibt sich aus den für das Produkt geltenden Regelwerken und Normen.

Fristen und die Kategorien, die sie sprengen

Produkt Dauer
Regelfall 4 bis 6 Wochen
Nahrungsergänzungsmittel 5 bis 6 Monate
Desinfektionsmittel 6 bis 8 Monate

Diese Spanne ist die wichtigste Planungsgröße der SRC. Ein Projekt, das mit vier bis sechs Wochen kalkuliert wurde, liegt bei einem Desinfektionsmittel um ein halbes Jahr daneben.

Gültigkeit

Unbefristet. Die SRC erlischt erst, wenn Lieferung oder Herstellung der Produkte im Gebiet der Zollunion eingestellt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • ein Produktmuster, in einer Menge, die von der zu registrierenden Art abhängt;
  • Kopien der Registernummer (OGRN) und der Steuernummer (INN);
  • Angaben zum Hersteller;
  • bei Importprodukten der Vertrag mit dem Bevollmächtigten;
  • Produktbezeichnung und Beschreibung, Warencodes nach TN VED, technische Spezifikationen und Rezeptur;
  • Anwendungsempfehlungen mit Unterschrift oder Stempel des Herstellers, sofern das Etikett nicht alle wesentlichen Angaben aufnehmen kann;
  • Etikettenentwürfe;
  • Nachweis, dass im Betrieb ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO angewendet wird.

Quellen

  • TR ZU 007/2011, TR ZU 009/2011, TR ZU 027/2012, Eurasische Wirtschaftskommission
  • Zuständige nationale Behörden, staatliche Registrierung von Produkten und Einheitliche Warenliste
  • SanPiN, sanitäre Regeln und Normen in der Anwendung durch die Mitgliedstaaten

Häufige Fragen

Wie lange gilt eine SRC?

Unbefristet. Sie erlischt erst, wenn die Lieferung oder die Herstellung des Produkts im Gebiet der Zollunion eingestellt wird. Darin unterscheidet sie sich von Zertifikat und Erklärung, die jeweils eine feste Laufzeit haben.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Üblich sind vier bis sechs Wochen. Einzelne Kategorien dauern erheblich länger: Desinfektionsmittel sechs bis acht Monate, Nahrungsergänzungsmittel fünf bis sechs Monate. Ausschlaggebend ist die Produktkategorie und nicht der Umfang der Unterlagen.

Wer stellt den Antrag?

Bei Produkten aus einem Mitgliedstaat der Zollunion der Hersteller selbst. Bei Produkten ausländischen Ursprungs tritt der Bevollmächtigte des Herstellers im Gebiet der Zollunion als Antragsteller auf.

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