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Prüfung vor Ort nach TR ZU 010 im Schema 5d: eine Fallstudie

Zwei Ingenieure in Warnwesten und Schutzhelmen betrachten ein CAD-Modell am Bildschirm in einer Fertigungshalle

Im Schema 5d lässt sich die Konformitätserklärung erst registrieren, wenn ein Sachverständiger vor Ort war, die Ausrüstung im Betrieb geprüft und ein Typzertifikat ausgestellt hat. Dieser Fall, Polyol-Mischer geprüft am Aufstellungsort statt beim Hersteller in Korea, zeigt die vier Vorabprüfungen und die drei Probleme, die am Prüftag trotzdem auftraten.

Was das Schema 5d verlangt

Um eine Konformitätserklärung nach TR ZU 010 im Schema 5d zu registrieren, muss ein Besuch der Produktionsstätte zur Untersuchung und Prüfung des Produkts organisiert werden. Nach dem Audit und den Prüfungen stellt die Zertifizierungsstelle ein Typzertifikat aus, also eine Bescheinigung über die Konstruktionsuntersuchung, dazu einen Prüfbericht. Auf Grundlage dieser beiden Dokumente wird die Erklärung registriert.

Im vorliegenden Fall ging es um Mischer für Polyol, aufgestellt in einer Produktionsstätte innerhalb der Union.

Eine Prüfung in Korea, wo die Mischer gebaut werden, wäre möglich gewesen. Bei eingeschränktem Reiseverkehr während COVID-19 war die Prüfung vor Ort die bessere Wahl.

Was vor der Terminfestlegung geprüft wurde

Vier Punkte, in dieser Reihenfolge:

  • Unterlagen zusammengetragen. Alles, was die Erklärung verlangt, gemeinsam mit dem Hersteller vorbereitet. Die Dokumentenliste bekommen Kunden weit im Voraus, denn sie ist der Posten, der den Termin am ehesten verschiebt.
  • Ausrüstung geliefert und montiert im Werk.
  • Modell abgestimmt. Welchen der Mischer der Sachverständige der Zertifizierungsstelle prüft, wurde mit dem Hersteller festgelegt und nicht erst am Prüftag entschieden.
  • Betriebszustand bestätigt durch das Werk. Das ist der entscheidende Punkt. Geprüft wird bei laufender Ausrüstung, damit die technischen Kennwerte im Betrieb erfasst werden können, und aus diesen erfassten Werten entsteht anschließend die Dokumentation.

Nachdem das Werk aufnahmebereit war, wurde mit dem Prüfsachverständigen ein Anreisetermin vereinbart.

Was der Sachverständige am Prüftag vorfand

Trotz der Vorbereitung traten bei der Begutachtung drei Probleme auf.

# Problem
1 Kein Typenschild an einem der drei Modelle
2 Wärmedämmung nicht montiert, die Ausrüstung muss während der Prüfungen vollständig betriebsbereit sein
3 Das ausgewählte Modell ließ sich nicht in Betrieb nehmen

Jeder dieser Punkte kann einen Besuch beenden. In solchen Fällen kann der Sachverständige die Prüfung verweigern und wieder abreisen, die Reise ist bezahlt und der Termin verloren.

Wie die drei Punkte gelöst wurden

  1. Das Typenschild. Die Gestaltung lag bereits vor und das Schild stand kurz vor der Anbringung an der Ausrüstung, die Lücke wurde deshalb dokumentiert statt zum Abbruchgrund.
  2. Die Wärmedämmung. Sie wurde kurzfristig montiert und wirkte sich auf die erfassten Kennwerte nicht wesentlich aus.
  3. Das Prüfmodell. Wir wechselten auf einen anderen Mischer, der im Betrieb war. Sein Volumen war größer, deshalb dauerte die Prüfung mehrere Stunden länger als geplant.

Nach der Prüfung mussten sämtliche vom Sachverständigen festgestellten Mängel behoben werden. Erst danach erstellte er die Unterlagen, die für die Registrierung der Konformitätserklärung nötig sind.

Was von diesem Fall bleibt

Die vier Vorabprüfungen haben nicht alle drei Probleme verhindert, und genau darum geht es. Die eine, auf die es ankam, die Bestätigung des Betriebszustands, war der Grund dafür, dass überhaupt ein Ersatzmodell zur Verfügung stand. Ohne sie wäre der Besuch ohne eine einzige Prüfung zu Ende gegangen, mit dem Sachverständigen auf dem Rückweg.

Wenn Sie einen Punkt in einen Besuch nach Schema 5d mitnehmen, dann diesen: Halten Sie mehr als eine Einheit tatsächlich im Betrieb.

Quellen

  • TR ZU 010/2011, Über die Sicherheit von Maschinen und Ausrüstungen, Eurasische Wirtschaftskommission, Schema 5d
  • Nationale Klassifizierung gefährlicher Produktionsanlagen

Häufige Fragen

Warum wird am Aufstellungsort geprüft und nicht beim Hersteller?

Das Schema 5d verlangt einen Besuch der Produktionsstätte für Untersuchung und Prüfung des Produkts. Steht die Ausrüstung bereits beim Kunden und ist dort in Betrieb, ist eine Prüfung an diesem Ort oft praktikabler als die Reise ins Herstellungsland, besonders bei eingeschränktem Reiseverkehr wie während der Pandemie.

Was muss vor der Anreise des Sachverständigen erfüllt sein?

Vier Punkte: die Unterlagen sind zusammengetragen, die Ausrüstung ist geliefert und montiert, das zu prüfende Modell ist mit dem Hersteller abgestimmt, und das Werk hat den Betriebszustand der Ausrüstung bestätigt. Geprüft wird bei laufender Ausrüstung, denn aus den technischen Kennwerten im Betrieb wird die Dokumentation erstellt.

Darf der Sachverständige die Prüfung verweigern?

Ja. Ist die Ausrüstung nicht prüfbereit, fehlt das Typenschild, ist die Montage unvollständig oder lässt sich das ausgewählte Modell nicht in Betrieb nehmen, kann der Sachverständige auf die Prüfung verzichten und wieder abreisen. In diesem Fall wurden die Punkte noch am selben Tag geklärt, indem das Behebbare behoben und auf ein laufendes Modell gewechselt wurde.

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