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Kinderprodukte

G-Mark für Kinderspielzeug in den Golfstaaten

Hände halten ein verpacktes Produkt mit Konformitätskennzeichen und QR-Code

Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren muss der technischen GCC-Vorschrift für Kinderspielzeug, BD-131704-01, entsprechen und die G-Mark tragen, um in die Golfmärkte zu gelangen. Vor dem Inverkehrbringen analysiert der Hersteller sieben Gefährdungskategorien und bringt die Warnhinweise auf Arabisch an.

Was die Vorschrift erfasst

Sämtliches Spielzeug, das zum Spielen durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt ist, muss der technischen GCC-Vorschrift für Kinderspielzeug (BD-131704-01) entsprechen.

Für den Zugang zu diesen Märkten benötigen Einführer, Händler und Hersteller die G-Mark auf ihren Produkten, das Konformitätszeichen der Golfregion, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt anzeigt.

Das Verfahren gilt in den sieben GSO-Mitgliedstaaten: Bahrain, Kuwait, Katar, Oman, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jemen. Die Genauigkeit lohnt sich an dieser Stelle, denn das ist nicht dieselbe Liste wie beim GCC: Jemen gehört seit 2010 der GCC Standardization Organization an, ohne Mitglied des Golf-Kooperationsrates zu sein. Ein Produkt, das für die G-Mark freigegeben ist, ist für alle sieben freigegeben.

Was vor dem Inverkehrbringen zu erledigen ist

Zwei Pflichten treffen den Hersteller vorab.

Eine Gefährdungsanalyse, die für das konkrete Spielzeug abdeckt:

  • chemische Gefährdungen;
  • physikalische Gefährdungen;
  • mechanische Gefährdungen;
  • elektrische Gefährdungen;
  • Entflammbarkeit;
  • Hygiene;
  • Radioaktivität.

Dazu die Bewertung der möglichen Exposition gegenüber jeder dieser Gefährdungen. Eine Gefährdung zu benennen genügt nicht, die Vorschrift will wissen, wie wahrscheinlich ein Kind ihr begegnet.

Warnhinweise auf Arabisch, deutlich sichtbar und gut lesbar auf der Verpackung angebracht.

Erfasste Spielzeugkategorien

  1. Funktionsspielzeug
  2. Wasserspielzeug
  3. Aktivitätsspielzeug
  4. Chemisches Spielzeug
  5. Kosmetikset
  6. Geschmacksspiel
  7. Geruchsbrettspiel
  8. Bauartbedingte Geschwindigkeit

Worauf die Vorschrift nicht anzuwenden ist

  • Spielplatzgeräte für den öffentlichen Gebrauch;
  • automatische Spielgeräte für den öffentlichen Gebrauch, münzbetrieben oder nicht;
  • Spielzeugfahrzeuge mit Verbrennungsmotor;
  • Spielzeugdampfmaschinen;
  • Schleudern und Katapulte.

Der dreistufige Weg

  1. Hersteller oder Einführer beantragen das Verfahren bei einer benannten Stelle.
  2. Das Spielzeug wird geprüft, und zwar gegen die technische GCC-Vorschrift für Kinderspielzeug durch ein anerkanntes Labor, die Zertifizierung übernimmt eine benannte Stelle.
  3. Fällt die Bewertung positiv aus, erhalten Hersteller oder Einführer ein Zertifikat und dürfen die G-Mark auf dem Produkt, auf der Verpackung oder auf beidem anbringen.

Quellen

  • Technische GCC-Vorschrift für Kinderspielzeug, BD-131704-01
  • GSO, GCC Standardization Organization, Konformitätsverfahren zur G-Mark

Häufige Fragen

Welche Gefährdungen sind vor dem Inverkehrbringen zu analysieren?

Sieben: chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefährdungen, Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität, soweit das Spielzeug sie aufweisen kann, jeweils zusammen mit einer Bewertung der möglichen Exposition. Diese Analyse ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen und kein Schritt innerhalb der Prüfung.

Welches Spielzeug fällt nicht unter die Vorschrift?

Spielplatzgeräte für den öffentlichen Gebrauch, automatische Spielgeräte für den öffentlichen Gebrauch, ob münzbetrieben oder nicht, Spielzeugfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Spielzeugdampfmaschinen sowie Schleudern und Katapulte.

Was besagt die G-Mark?

Dass das Produkt die Anforderungen des GCC an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt erfüllt. Sie ist das Konformitätszeichen, das Einführer, Händler und Hersteller für den Zugang zu den Märkten von Bahrain, Kuwait, Katar, Oman, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jemen benötigen.

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