Ex-Kennzeichnung nach GOST 31441.1-2011 richtig lesen

Nach GOST 31441.1-2011 müssen nichtelektrische Geräte für explosionsfähige Atmosphären eine dauerhafte Kennzeichnung an sichtbarer Stelle am Hauptteil des Geräts tragen. Sie verschlüsselt sechs Angaben: wer das Gerät gebaut hat, worum es sich handelt, wann es gebaut wurde, Gruppe und Geräteschutzniveau, die Zündschutzart und, für die Gruppen II und III, die Temperaturklasse oder die maximale Oberflächentemperatur.
Wo die Kennzeichnung angebracht wird
GOST 31441.1-2011, Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, verlangt die Kennzeichnung an sichtbarer Stelle am Hauptteil des Geräts. Sie muss deutlich lesbar und so beständig sein, dass sie möglicher chemischer Korrosion standhält. Ein Schild, das nach zwei Betriebsjahren nicht mehr lesbar ist, hat seinen Zweck verfehlt.
Was die Kennzeichnung enthalten muss
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| a | Name und Anschrift des Herstellers |
| b | Typbezeichnung des Geräts |
| c | Baujahr |
| d | Gruppe und Geräteschutzniveau |
| e | Zündschutzart oder Zündschutzarten |
| f | Gerätegruppe und Untergruppe |
| g | Temperaturklasse oder maximale Oberflächentemperatur |
Gruppen und Geräteschutzniveaus
Gruppe I, für Grubenbaue und deren Übertageanlagen, wo Grubengas und brennbarer Staub die Gefahr darstellen. Geräteschutzniveaus Ma und Mb.
Gruppe II, für explosionsgefährdete Bereiche in Gebäuden und im Freien außerhalb des Bergbaus, wo die Gefahr von einer Gasatmosphäre ausgeht. Geräteschutzniveaus Ga, Gb, Gc.
Gruppe III, das Gegenstück für Staubatmosphären. Geräteschutzniveaus Da, Db, Dc.
Zündschutzarten
| Kurzzeichen | Zündschutzart |
|---|---|
| fr | Kapselung mit begrenztem Gasdurchtritt |
| d | Druckfeste Kapselung |
| c | Konstruktive Sicherheit |
| b | Zündquellenüberwachung |
| p | Überdruckkapselung |
| k | Flüssigkeitskapselung |
| g | Inhärente Sicherheit |
Ein Gerät kann mehrere davon erfüllen; dann wird jede einzelne angegeben.
Untergruppen
I, Geräte für Grubenbaue und deren Übertageanlagen.
II, oder IIA, IIB, IIC, Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären außerhalb des Bergbaus. Die Buchstaben werden verwendet, wenn die Norm für die jeweilige Zündschutzart sie verlangt.
III, oder IIIA, IIIB, IIIC, dasselbe für explosionsfähige Staubatmosphären.
Die Untergruppen schließen die jeweils niedrigeren ein: Ein Gerät der Untergruppe IIB ist dort geeignet, wo IIA gefordert ist, ein Gerät der Untergruppe IIC dort, wo IIA oder IIB gefordert ist. IIIB und IIIC verhalten sich genauso.
Ist ein Gerät ausschließlich für ein einzelnes Gas bestimmt, folgt auf die Bezeichnung II die chemische Formel oder der Name dieses Gases.
Temperatur
Bei Gruppe II trägt die Kennzeichnung die Temperaturklasse, die maximale Oberflächentemperatur in °C oder beides. Stehen beide Angaben, kommt die Temperaturklasse zuletzt und in Klammern:
T1 oder 350 °C oder 350 °C (T1)
Dazu zwei Ausnahmen. Geräte der Gruppe II mit einer maximalen Oberflächentemperatur über 450 °C tragen nur den Temperaturwert, zum Beispiel 600 °C. Geräte der Gruppe II, die für ein bestimmtes Gas vorgesehen sind, brauchen überhaupt keine Angabe der Oberflächentemperatur.
Bei Gruppe III zeigt die Kennzeichnung die maximale Oberflächentemperatur mit vorangestelltem T, zusammen mit der Schutzart des Gehäuses:
T110 °C IP54
Armaturen werden weder mit einer Temperaturklasse noch mit einer maximalen Oberflächentemperatur gekennzeichnet.
Der prozessabhängige Fall
Mitunter ist die maximale Oberflächentemperatur keine Eigenschaft des Geräts, sondern des Mediums, das es führt; das Standardbeispiel ist die erhitzte Flüssigkeit in einer Pumpe. In diesem Fall dürfen Temperaturklasse und Oberflächentemperatur in der Kennzeichnung entfallen, sofern die Kennzeichnung erkennen lässt, dass so verfahren wurde, und die Betriebsanleitung es erläutert. Schweigen auf dem Schild bei gleichzeitigem Schweigen in der Anleitung ist keine Konformität.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich die Gruppen I, II und III?
Gruppe I umfasst Geräte für Grubenbaue und deren Übertageanlagen, wo Grubengas oder brennbarer Staub die Gefahr darstellt; sie trägt die Geräteschutzniveaus Ma oder Mb. Gruppe II deckt explosionsfähige Gasatmosphären außerhalb des Bergbaus ab, mit den Niveaus Ga, Gb oder Gc. Gruppe III deckt explosionsfähige Staubatmosphären außerhalb des Bergbaus ab, mit den Niveaus Da, Db oder Dc.
Darf ein Gerät der Untergruppe IIC dort eingesetzt werden, wo IIA gefordert ist?
Ja. Die Untergruppen schließen die jeweils niedrigeren ein. Ein mit IIB gekennzeichnetes Gerät ist überall dort geeignet, wo IIA gefordert ist, und ein mit IIC gekennzeichnetes Gerät überall dort, wo IIA oder IIB gefordert ist. Für die Staub-Untergruppen IIIA, IIIB und IIIC gilt dasselbe Verhältnis.
Was gilt, wenn die Oberflächentemperatur vom Prozess und nicht vom Gerät abhängt?
Hängt die tatsächliche maximale Oberflächentemperatur überwiegend von den Betriebsbedingungen und nicht vom Gerät selbst ab, etwa von der Temperatur der Flüssigkeit in einer Pumpe, dürfen Temperaturklasse und Oberflächentemperatur in der Kennzeichnung entfallen. Dieser Verzicht muss auf der Kennzeichnung erkennbar sein und in der Betriebsanleitung erläutert werden.
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