Betriebsanleitungen für TR ZU 004 und TR ZU 020 erstellen

Ohne Betriebsanleitung dürfen technisch komplexe oder potenziell gefährliche Erzeugnisse in der EAWU nicht verkauft werden. TR ZU 004 und TR ZU 020 legen jeweils eigene Pflichtinhalte fest, beide verlangen die Arbeitssprache der Union, und beide lassen rein elektronische Unterlagen nur in einem Fall zu: bei Betriebsmitteln, die nicht für den Hausgebrauch bestimmt sind.
Warum die Anleitung über die Verkehrsfähigkeit entscheidet
Die Betriebsanleitung ist ein verpflichtendes Begleitdokument für konstruktiv oder technisch komplexe Erzeugnisse und für potenziell gefährliche Produkte. Ohne sie dürfen diese Waren in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht verkauft werden.
Die häufigsten Anfragen betreffen das TR ZU 004, Über die Sicherheit von Niederspannungsbetriebsmitteln, und das TR ZU 020, Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel. Zusammen regeln sie nahezu alle netzbetriebenen Elektronikgeräte und Haushaltsgeräte.
Was das TR ZU 004 verlangt
Die Betriebsunterlagen für Niederspannungsbetriebsmittel müssen enthalten:
- Bezeichnung und/oder Kennzeichnung des Betriebsmittels, Typ, Marke, Modell;
- die wesentlichen Parameter und Kenngrößen, die sich auf die Sicherheit auswirken;
- Name und/oder Marke des Herstellers;
- die Bezeichnung des Landes;
- Angaben zum Verwendungszweck des Betriebsmittels;
- Kenngrößen und Parameter;
- Regeln und Bedingungen für den sicheren Betrieb und die sichere Verwendung;
- Regeln und Bedingungen für Montage, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung;
- Angaben zu den Maßnahmen bei Feststellung einer Störung;
- Name und Anschrift des Herstellers oder der von ihm bevollmächtigten Person oder Firma sowie des Importeurs, jeweils mit Kontaktdaten;
- Monat und Jahr der Herstellung und/oder Angaben dazu, wo diese angebracht sind und wie sich das Herstellungsjahr bestimmen lässt.
Was das TR ZU 020 verlangt
Die Betriebsunterlagen für ein technisches Mittel müssen enthalten:
- Bezeichnung und/oder Kennzeichnung des Geräts, Typ, Marke, Modell, sofern vorhanden;
- die wesentlichen Parameter und Kenngrößen;
- Name und/oder Marke des Herstellers;
- die Bezeichnung des Herstellungslandes;
- Angaben zum Einsatzbereich des technischen Mittels;
- Regeln und Bedingungen für die Montage, den Anschluss an das Stromnetz und an andere technische Mittel, die Inbetriebnahme oder das Einschalten, das Einstellen und die Übergabe an den Betrieb, soweit dies erforderlich ist, damit das Gerät dem Regelwerk entspricht;
- Angaben zu Einschränkungen der Verwendung, unter Berücksichtigung des Einsatzes in Wohn-, Gewerbe- und Industriebereichen;
- Regeln und Bedingungen für den sicheren Betrieb und die sichere Verwendung;
- Regeln und Bedingungen für Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung;
- Angaben zu den Maßnahmen bei Feststellung einer Störung;
- Name und Anschrift des Herstellers oder seiner bevollmächtigten Person sowie des Importeurs, jeweils mit Kontaktdaten;
- Monat und Jahr der Herstellung und/oder wie sich beides bestimmen lässt.
Die beiden fett gesetzten Punkte unterscheiden eine EMV-Anleitung von einer Sicherheitsanleitung. Sie stehen dort, weil die Konformität nach TR ZU 020 davon abhängen kann, wie das Gerät montiert und wo es betrieben wird. Die Anweisungen gehören damit zum Konformitätsnachweis und sind kein Entgegenkommen gegenüber dem Anwender.
Sprache und Format
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Sprache | Die Arbeitssprache der Union, dazu die Landessprache oder Landessprachen der Mitgliedstaaten, soweit deren Gesetzgebung es verlangt |
| Format | Papier, wahlweise ergänzt um einen Satz auf elektronischen Datenträgern |
| Nur elektronisch | Zulässig für Betriebsmittel, die nicht für den Hausgebrauch bestimmt sind |
Beide Regelwerke formulieren das gleichlautend. Die Ausnahme für rein elektronische Unterlagen hängt am bestimmungsgemäßen Verwendungszweck des Betriebsmittels und nicht an den Wünschen von Hersteller oder Abnehmer.
Quellen
- TR ZU 004/2011, Über die Sicherheit von Niederspannungsbetriebsmitteln, Eurasische Wirtschaftskommission
- TR ZU 020/2011, Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel
Häufige Fragen
In welcher Sprache muss die Betriebsanleitung vorliegen?
In der Arbeitssprache der Union und zusätzlich in der Landessprache oder den Landessprachen der Mitgliedstaaten der Zollunion, soweit deren Gesetzgebung das verlangt. Das gilt nach TR ZU 004 ebenso wie nach TR ZU 020 und ist die Anforderung, die im Projekt am häufigsten bis zuletzt liegen bleibt.
Darf die Anleitung rein elektronisch vorliegen?
Nur bei Betriebsmitteln, die nicht für den Hausgebrauch bestimmt sind. Sonst werden die Betriebsunterlagen auf Papier erstellt und können um einen Satz auf elektronischen Datenträgern ergänzt werden. Bei Produkten für den Hausgebrauch ist das Papierdokument keine Option, sondern Pflicht.
Was verlangt das TR ZU 020, was im TR ZU 004 fehlt?
Vor allem zwei Punkte: Regeln und Bedingungen für die Montage des Geräts, den Anschluss an das Stromnetz und an andere technische Mittel sowie für Inbetriebnahme, Einstellung und Übergabe an den Betrieb, soweit diese für die Konformität erforderlich sind; und Angaben zu Einschränkungen der Verwendung in Wohn-, Gewerbe- und Industriebereichen.
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