TR EAWU 037: RoHS-Schemata und Bearbeitungszeiten

Das TR EAWU 037 beschränkt sechs Stoffe in Elektro- und Elektronikerzeugnissen und wird über eine Erklärung bestätigt, die in allen fünf Mitgliedstaaten der Union gilt. Das Schema 1d stützt sich auf vorhandene Prüfberichte und ist in etwa einer Woche zu schaffen; das Schema 3d bedeutet Prüfung in einem Labor innerhalb der Union und dauert länger.
Was beschränkt wird
Das TR EAWU 037, Über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikerzeugnissen, gilt seit dem 1. März 2020. Es beschränkt sechs Stoffe:
- Blei;
- Cadmium;
- Quecksilber;
- sechswertiges Chrom;
- polybromierte Biphenyle;
- polybromierte Diphenylether.
Zulassungsdokument ist eine Konformitätserklärung und kein Zertifikat. Damit entfallen das Audit und die verpflichtende Musterprüfung.
Wie die übrigen Dokumente der Zollunion gilt sie in allen fünf Mitgliedstaaten der Union. Die Geltungsdauer beträgt 1, 3 oder 5 Jahre; alternativ steht die Chargenerklärung für eine einzelne Lieferung.
Welche Produktgruppen das Regelwerk erfasst, ist gesondert beschrieben: welche Produkte unter das TR EAWU 037 fallen.
Zwei Schemata
| Schema | Grundlage |
|---|---|
| 1d | Vorhandene Prüfberichte |
| 3d | Prüfung in einem Labor innerhalb der Union |
Schema 1d: drei Wege
1. Berichte eines qualifizierten freiwilligen Labors. Bearbeitungszeit: etwa eine Woche, sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind.
2. Europäische Prüfberichte oder Prüfberichte des Herstellers nach der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG. Alle Berichte sind in der Arbeitssprache der Union einzureichen, die Übersetzung gehört also zum Zeitplan. Bearbeitungszeit: etwa eine Woche, sobald die übersetzten Berichte vorliegen.
3. Berichte für diejenigen Produktteile, die der RoHS unterliegen. Dieser Weg steht nur offen, wenn der Hersteller sowohl eine RoHS-Risikobewertung als auch RoHS-Prüfberichte für jedes betroffene Teil beibringen kann. Die Bearbeitungszeit hängt von der Zahl der Bauteile und vom Umfang der zu bewertenden Unterlagen ab.
Weg 2 überrascht Hersteller angenehm. Die Stoffliste stimmt mit der europäischen Richtlinie überein, ein Unternehmen mit laufendem EU-Vertrieb hält deshalb meist schon das Meiste in der Hand, und die verbleibende Arbeit ist Übersetzung statt Prüfung.
Weg 3 liegt genau andersherum. Er sieht bei einer komplexen Baugruppe nach einer Abkürzung aus und ist häufig der langsamste, weil er die zusammenzutragenden und zu bewertenden Nachweise vervielfacht.
Schema 3d: Prüfung innerhalb der Union
Der Hersteller stellt Muster für die Prüfung in einem akkreditierten Labor innerhalb der Union bereit, das bei positivem Ergebnis die Erklärung nach TR EAWU 037 ausstellt.
Die Bearbeitungszeit beginnt bei einer Woche, sobald die erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, der Entwurf der Erklärung bestätigt ist und das Labor die Muster erhalten hat. Sie kann sich je nach Produktart, nach dem erforderlichen Prüfumfang und nach Auslastung des Labors verlängern. Behandeln Sie die eine Woche deshalb als Untergrenze und nicht als Schätzung.
Quellen
- TR EAWU 037/2016, Über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikerzeugnissen, Eurasische Wirtschaftskommission
- Richtlinie 2002/95/EG (RoHS), Europäische Union, zur Gleichwertigkeit der Stoffgrenzwerte
Häufige Fragen
Welche Stoffe beschränkt das TR EAWU 037?
Sechs: Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether. Die Liste entspricht der europäischen RoHS-Richtlinie, weshalb vorhandene europäische Prüfberichte in diesem Verfahren echten Wert haben.
Lassen sich europäische Prüfberichte verwenden?
Ja, im Schema 1d, einschließlich Berichten nach der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG. Sie sind in der Arbeitssprache der Union einzureichen, die Übersetzung gehört also zur Arbeit. Liegen die übersetzten Berichte vor, beträgt die Bearbeitungszeit etwa eine Woche.
Wie lange gilt die Erklärung?
Der Hersteller kann 1, 3 oder 5 Jahre beantragen oder eine Chargenerklärung für eine einzelne Lieferung nehmen. Wie die übrigen Dokumente der Zollunion gilt sie in allen fünf Mitgliedstaaten der Union.
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