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Energieeffizienznormen in Belarus: Die Revision 2020

Drei belarussische Nationalflaggen vor klarem blauem Himmel

Am 1. November 2020 hat Belarus seine Normen zur Energieeffizienz und zur Energieverbrauchskennzeichnung überarbeitet. Geändert haben sich Struktur, Begriffe und Definitionen, und das Revisionsdatum wurde bei allen auf 2020 gesetzt. Wer bereits Prüfergebnisse in der Hand hielt, dem half vor allem eine Angabe: Neue Prüfungen waren nicht erforderlich.

Was sich am 1. November 2020 geändert hat

Belarus hat seine Anforderungen an die Energieeffizienz und seine Normen zur Kennzeichnung überarbeitet. Geändert haben sich Struktur, Begriffe und Definitionen, und das Revisionsdatum jeder betroffenen Norm wurde auf 2020 gesetzt.

Neue Prüfungen waren nicht erforderlich. Für einen Hersteller, der bereits Ergebnisse nach den früheren Ausgaben besitzt, ist damit die praktische Frage vollständig beantwortet: Geändert hat sich, wie die Normen formuliert sind, nicht, was sie messen.

Die überarbeiteten Normen

Norm Gegenstand
STB 2474-2020 Haushaltskühlgeräte. Energieeffizienz. Anforderungen und Kontrollverfahren
STB 2477-2020 Haushaltsbacköfen, Kochfelder und Dunstabzugshauben. Energieeffizienz. Anforderungen
STB 2462-2020 Haushaltsklimageräte und Ventilatoren. Energieeffizienz. Anforderungen
STB 2456-2020 Haushaltsgeschirrspülmaschinen. Energieeffizienz. Anforderungen und Kontrollverfahren
STB 2457-2020 Haushaltswaschmaschinen. Energieeffizienz. Anforderungen und Kontrollverfahren
STB 2463-2020 Externe Netzteile. Energieeffizienz. Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Leerlauf und an den mittleren effektiven Wirkungsgrad. Kontrollverfahren
STB 2460-2020 Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für solche Lampen. Energieeffizienz. Anforderungen und Kontrollverfahren

Wo die belarussischen Anforderungen auf die europäischen treffen

Zwei Kategorien weisen die Konformität über die technische Dokumentation nach und nicht über Prüfungen. Beide verweisen unmittelbar auf europäische Verordnungen:

Produktgruppe Norm Europäischer Bezug
Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand, Drucker, Scanner, Monitore, netzbetriebene Aktivlautsprecher, Multimediaprojektoren, Audioverstärker, Heimkinoanlagen, elektrische Musikinstrumente, Kochfelder STB 2248, Abschnitt 4 1275/2008/EG
Einstufige asynchrone Drehstrommotoren (Induktionsmotoren) von 0,75 kW bis 30 kW STB 2332, Abschnitt 4 640/2009/EG

Diese Übereinstimmung ist für die Planung von Bedeutung. Wo die belarussische Norm eine europäische Verordnung benennt und die technische Dokumentation als Nachweisweg akzeptiert, hat ein in der EU bereits konformer Hersteller die benötigten Nachweise weitgehend beisammen.

Quellen

  • STB 2474-2020, STB 2477-2020, STB 2462-2020, STB 2456-2020, STB 2457-2020, STB 2463-2020, STB 2460-2020, Gosstandart of the Republic of Belarus
  • Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission über die Leistungsaufnahme elektrischer Geräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand
  • Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission über Elektromotoren

Häufige Fragen

Waren nach der Revision 2020 neue Prüfungen erforderlich?

Nein. Geändert haben sich vor allem Struktur, Begriffe und Definitionen der Normen, und das Revisionsdatum wurde bei allen auf 2020 gesetzt. Neue Prüfungen waren nicht erforderlich, vorhandene Ergebnisse blieben also verwendbar. Das ist die praktisch wichtigste Angabe zu dieser Änderung.

Welche Produktgruppen waren betroffen?

Haushaltskühlgeräte, Haushaltsbacköfen, Kochfelder und Dunstabzugshauben, Haushaltsklimageräte und Ventilatoren, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, externe Netzteile sowie Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen samt den zugehörigen Vorschaltgeräten und Leuchten.

Stimmen die belarussischen Normen mit den europäischen überein?

In mehreren Fällen unmittelbar. Die Anforderungen an Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand verweisen auf die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008, einstufige Drehstrom-Induktionsmotoren von 0,75 kW bis 30 kW auf die Verordnung (EG) Nr. 640/2009, mit der technischen Dokumentation als Nachweisweg.

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