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Chemikalienzertifizierung: Womit der Ablauf beginnt

Flache Illustration von Laborkolben, Globus und geprüftem Zertifikat mit Dokumentenmappen

Die Zertifizierung von Chemieprodukten ist stark länderspezifisch, und vier Produkteigenschaften entscheiden über den Weg: physikalische Form, Gefahrenklasse, das Vorhandensein beschränkter Stoffe und der Verwendungszweck. Das Sicherheitsdatenblatt ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung. Ohne ein vollständiges und aktuelles Dokument lässt sich weder der Prüfumfang noch das anzuwendende Schema bestimmen.

Warum Chemikalien strenger reguliert werden

Chemikalien bergen mögliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Die meisten Länder setzen deshalb strenge Vorgaben für Einstufung, Kennzeichnung, Registrierung und Produktzulassung durch.

Die Zertifizierung bringt:

  • das Recht, das Produkt legal zu verkaufen oder einzuführen;
  • die Übereinstimmung mit den regionalen Sicherheitsvorgaben: REACH, CLP, GHS, ECAS, SFDA;
  • eine für Anwender und Behörden nachvollziehbare Kennzeichnung;
  • Schutz vor Bußgeldern, Verzögerungen beim Zoll und einer erzwungenen Rücknahme vom Markt.

Welche Produkte betroffen sind

  • Industriechemikalien, Additive, Lösemittel, Reagenzien;
  • Haushaltschemie, Reiniger, Waschmittel, Desinfektionsmittel;
  • kosmetische Inhaltsstoffe;
  • Farben, Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe;
  • Agrarchemikalien, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel;
  • Laborreagenzien;
  • Bauchemie, Flammschutzmittel, Hydrophobierungsmittel.

Die vier Faktoren, die über den Weg entscheiden

Faktor Beispiele
Physikalische Form Flüssigkeit, Pulver, Gas
Gefahrenklasse Entzündbar, ätzend, giftig
Beschränkte Stoffe Nach den Listen der REACH-Verordnung oder den UN-Vorschriften für gefährliche Güter
Verwendungszweck Industrie, Verbraucher, Medizin

Zwei chemisch ähnliche Produkte können allein wegen des Verwendungszwecks völlig unterschiedliche Wege nehmen. Derselbe Stoff, einmal als Industriereagenz und einmal als Reinigungsmittel für Verbraucher verkauft, ergibt zwei getrennte Projekte.

Der Ablauf in vier Stufen

1. Produktbewertung. Prüfung des Sicherheitsdatenblatts (SDB); Abgleich der Inhaltsstoffe mit REACH, GHS und den örtlichen Verboten; Festlegung der für das Zielland erforderlichen Zertifikate.

2. Dokumentation. SDB nach ISO oder nach den nationalen Vorgaben; Gestaltung des Etiketts nach GHS, CLP oder den regionalen Regeln; Produktspezifikation; Unterlagen des Herstellers.

3. Laborprüfungen, soweit erforderlich. Entzündbarkeit, Toxizität, pH-Wert und chemische Analyse; Prüfung auf biologische Abbaubarkeit oder Ökotoxizität; Sicherheitsprüfungen zu Verpackung und Lagerung. Ausschließlich in akkreditierten Laboren, ISO/IEC 17025.

4. Zertifizierung oder Registrierung, je nach Markt:

Markt Schema
EU REACH-Registrierung
VAE und Golfstaaten ECAS oder G-Mark
Südkorea K-REACH-Registrierung
Saudi-Arabien SFDA-Chemikalienzulassung
EAWU TR ZU, GOST oder staatliche Registrierung

Womit tatsächlich zu beginnen ist

Mit dem Sicherheitsdatenblatt. Jeder der genannten Wege setzt bei dessen Auswertung an. Ein SDB, das unvollständig ist oder nach einem überholten Format erstellt wurde, verzögert die Bewertung, bevor über die Zielmärkte überhaupt entschieden wurde.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), Europäische Union
  • GHS, Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, Vereinte Nationen
  • ISO/IEC 17025, Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien

Häufige Fragen

Welche Chemieprodukte sind zertifizierungspflichtig?

Je nach Zielmarkt: Industriechemikalien wie Additive, Lösemittel und Reagenzien; Haushaltschemie einschließlich Reiniger, Waschmittel und Desinfektionsmittel; kosmetische Inhaltsstoffe; Farben, Beschichtungen, Klebstoffe und Dichtstoffe; Agrarchemikalien; Laborreagenzien; sowie Bauchemie wie Flammschutzmittel und Hydrophobierungsmittel.

Was bestimmt den anzuwendenden Weg?

Vier Punkte: die physikalische Form, ob flüssig, pulverförmig oder gasförmig; die Gefahrenklasse, etwa entzündbar, ätzend oder giftig; das Vorhandensein beschränkter Stoffe nach den Listen der REACH-Verordnung oder den UN-Vorschriften für gefährliche Güter; und der Verwendungszweck, ob industriell, für Verbraucher oder medizinisch.

Welche Schemata gelten in welchen Märkten?

Die REACH-Registrierung für die EU; ECAS oder G-Mark für die VAE und die Golfstaaten; K-REACH für Südkorea; die SFDA-Chemikalienzulassung für Saudi-Arabien; sowie TR ZU, GOST oder die staatliche Registrierung für die Märkte der EAWU.

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