TR ZU 018/2011: Was das Fahrzeugregelwerk erfasst

Das TR ZU 018/2011 legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für Radfahrzeuge fest, die auf dem Markt der EAWU in Verkehr gebracht werden. Es erfasst die Klassen M, N und O, Fahrgestelle sowie jedes Bauteil, das die Sicherheit beeinflusst, und zwar über den gesamten Lebenszyklus von der Konstruktion bis zum Betrieb.
Was es erfasst
Das TR ZU 018/2011, Über die Sicherheit von Radfahrzeugen, gehört zu den zentralen Regelwerken der EAWU im Fahrzeugbereich. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für Fahrzeuge fest, die in der Union in Verkehr gebracht oder betrieben werden.
Der Geltungsbereich:
- Radfahrzeuge der Klassen M, N und O;
- Fahrgestelle;
- Bauteile und Teile, die die Fahrzeugsicherheit beeinflussen.
Das Regelwerk deckt den gesamten Lebenszyklus des Produkts ab, von der Konstruktion und der Fertigung über die Einfuhr und die Zulassung bis zum Betrieb. Diese Reichweite ist ungewöhnlich: Die meisten technischen Regelwerke enden beim Inverkehrbringen.
Wozu es dient
- dem Schutz von Leben und Gesundheit;
- dem Schutz von Eigentum und Umwelt;
- der Abwehr unsicherer Fahrzeuge vom Markt;
- der Angleichung der Sicherheitsanforderungen in der gesamten EAWU.
Die gestellten Anforderungen
| Bereich |
|---|
| Aktive und passive Sicherheitssysteme |
| Bremsanlagen |
| Lenkanlagen |
| Beleuchtungseinrichtungen |
| Umweltverhalten |
| Konstruktion und Kennzeichnung des Fahrzeugs |
Daneben legt das Regelwerk die Prüfverfahren, die Regeln der Konformitätsbewertung und die Anforderungen an die Unterlagen fest. Es ist damit ein vollständiges Regime und keine Liste technischer Grenzwerte.
Wen die Pflicht trifft
- Fahrzeughersteller;
- Importeure und Händler;
- Unternehmen, die Fahrzeuge umbauen oder umrüsten;
- juristische Personen, die Fahrzeuge in Verkehr bringen.
Der dritte Punkt wird leicht übersehen. Ein Unternehmen, das Fahrzeuge umbaut oder verändert, fällt aus eigenem Recht unter das Regelwerk und ist durch die Genehmigung des ursprünglichen Herstellers nicht gedeckt.
Aus dieser Frage folgen zwei weitere, jede mit einem eigenen Beitrag: welche Produkte unter das Regelwerk fallen, und ob sie ein Zertifikat oder eine Erklärung verlangen.
Ohne ordnungsgemäße Konformitätsbewertung dürfen Fahrzeuge auf dem Markt der EAWU nicht rechtmäßig in Verkehr gebracht werden. Die richtige Auslegung ist es, was Bußgelder, Verzögerungen beim Zoll und Probleme bei der Zulassung vermeidet.
Quellen
- TR ZU 018/2011, Über die Sicherheit von Radfahrzeugen, Eurasische Wirtschaftskommission
- Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 77 vom 14. Juli 2015, Produktlisten zum TR ZU 018
Häufige Fragen
Wofür gilt das TR ZU 018/2011?
Für Radfahrzeuge der Klassen M, N und O, für Fahrgestelle sowie für Bauteile und Teile, die die Fahrzeugsicherheit beeinflussen. Erfasst ist der gesamte Lebenszyklus des Produkts: Konstruktion, Fertigung, Einfuhr, Zulassung und Betrieb.
Welche Anforderungen stellt es?
Anforderungen an aktive und passive Sicherheitssysteme, an Bremsanlagen, an Lenkanlagen, an Beleuchtungseinrichtungen, an das Umweltverhalten sowie an Konstruktion und Kennzeichnung des Fahrzeugs. Daneben legt es die Prüfverfahren, die Regeln der Konformitätsbewertung und die Anforderungen an die Unterlagen fest.
Wen trifft die Pflicht?
Fahrzeughersteller, Importeure und Händler, Unternehmen, die Fahrzeuge umbauen oder umrüsten, sowie jede juristische Person, die Fahrzeuge in Verkehr bringt. Ohne ordnungsgemäße Konformitätsbewertung dürfen Fahrzeuge auf dem Markt der EAWU nicht rechtmäßig in Verkehr gebracht werden.
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